Informationen zur 5. Verordnung des Landes Sachsen - Anhalt

Marcel Theumer, 04.05.2020

Am Samstag, den 02.05.2020 wurde die fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt verabschiedet und bringt aktuelle Lockerungen im gesamten Landesgebiet.

Unter Paragraph 8 der Verordnung wird folgendes zum Sportbetrieb geregelt:

1. die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,

2. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen,

3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- undMannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,

4. Wettkampfbetrieb findet nicht statt,

5. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,

6. Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche und sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte werden nicht benutzt, der Zutritt zu WC-Anlagen, insbesondere die Möglichkeit zum Waschen der Hände muss ermöglicht werden,

7. Kleidungswechsel und Körperpflege finden nicht in der Sportstätte statt,

8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlagen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte,

9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt und

10. Zuschauer sind nicht zugelassen.

Wir als Vorstand prüfen gerade, welche Möglichkeiten wir jetzt haben, Sport in Gruppen von höchsten 5 Personen, unter Einhaltung der Hygiene - und Abstandsregeln, sowie der oben genannten Punkte durchzuführen und wie man die Einheiten im Sinne eines jeden Mitgliedes und des Sports ausführen kann.

Wir bitten euch noch um etwas Geduld, denn das ist es was uns zu diesen Lockerungen verholfen hat, die Geduld und Einhaltung der Verordnungen.

Wir informieren euch, sobald wir uns mit den städtischen Behörden in Bezug auf die genannten Punkte verständigt haben.

 

Informationen zur 5. Verordnung des Landes Sachsen - Anhalt